Die Europäische Union hat ein Verbot eingeführt, das großen Modeunternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe untersagt. Das Verbot tritt am 19. Juli in Kraft, mittelständische Unternehmen müssen sich bis 2030 daran halten. Die Verordnung zielt darauf ab, Textilabfälle zu reduzieren, CO2-Emissionen (geschätzt auf 5,6 Millionen Tonnen jährlich aus vernichteten Textilien) zu senken und nachhaltige Alternativen wie Wiederverkauf, Spenden und Aufarbeitung zu fördern. Unternehmen müssen außerdem Informationen über entsorgte unverkaufte Waren offenlegen, um eine effizientere Lagerverwaltung und Umweltverantwortung zu fördern.